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Wozu
braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
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Wer
kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
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Gibt
es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
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Reicht
es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen
eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt
?
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Bei
der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der
Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten
Sachverständigen zu beauftragen ?
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Wer
trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen
?
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Ist
es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen
Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
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Wie
teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
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Der
Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den
letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr
angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen
Sachverständigen ?
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Was
empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun
hat
Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?
1. Wozu braucht man überhaupt einen
Kfz-Sachverständigen ?
Antwort:
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Odltimergutachten
- Unfallrekonstruktion
2. Wer kommt für die Kosten des
Gutachters auf ?
Antwort:
- Bei einem
unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die
eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des
Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s
die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem
Geschädigten zu ersetzen ist.
3. Gibt es Ausnahmen von dieser
Kostentragungspflicht ?
Antwort:
- Liegt der
Schaden für den Laien ersichtlich unter DM 1.000,00 kann die
Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen
Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
4. Reicht es nicht aus, wenn
die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen
mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Antwort:
- Der
Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines
unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der
Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der
Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der
Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens
beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und
Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt
werden.
5. Bei der Vielzahl freier
Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt
erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu
beauftragen ?
Antwort:
- Der
Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige
Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied
in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für
die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und
Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den
Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter
Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle
des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können
überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen
für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.
- Der
Sachverständige in Ihrer Nähe - ONLINE "Wo finde ich den richtigen
Sachverständigen ... ?
- Zentralruf
des BVSK: 030/25 37 85-0
6. Wer trägt die Kosten für den
Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
Antwort:
- Bei
Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen
Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht
einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines
sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren
beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines
Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter
bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der
ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren
anfallenden Kosten.
7. Ist es nicht günstiger, bei
einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner
Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Antwort:
- Der
Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner
Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der
Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist
fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der
Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen
sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem
vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw.
bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die
Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der
Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen
Sachverständigen auf Nummer sicher.
8. Wie teuer sind
Kfz-Sachverständigengutachten ?
Antwort:
- Die
BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der
ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, daß auch
bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der
Preis für ein Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von DM
4.500,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen DM
400,00 und DM 700,00. Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten
(EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten. Der Preis
für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen DM 100,00 und DM
200,00. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der
Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
9. Der Berufsstand der
freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten
durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden.
Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
Antwort:
- In sehr
pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen
worden. Sicher ist unbestreitbar, daß es auch bei den
Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe
gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch
begünstigt, daß es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne
Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung
kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die
Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt.
Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen
unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen
vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines
seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten
Sachverständigen keine Chance zu lassen.
10. Was empfiehlt der
Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat
? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten
?
Antwort:
- Das
wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie
einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles
alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich
nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen
einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen
Sachverständigen
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