Augen auf bei "Schadensteuerung" durch
Kfz-Versicherer bei unverschuldetem Unfall Nutzen Sie Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall!
Augen auf bei "Schadensteuerung" durch Kfz-Versicherer bei unverschuldetem
Unfall
Nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall hat der Geschädigte gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung Anspruch auf Ersatz der unfallbedingt entstandenen Kosten. Hierzu zählen unter anderem Reparaturkosten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushalthilfe etc.. Bei den Reparaturkosten hat der Geschädigte die Möglichkeit entweder die Reparatur durchführen zu lassen (Naturalrestitution) oder sich den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag auszahlen zu lassen (fiktive Abrechnung). Der Geschädigte ist Herr des Verfahrens und unterliegt keinerlei Weisungen des Schädigers oder seiner Versicherung. Insbesondere ist er berechtigt, die Reparatur in einem Betrieb seiner Wahl durchführen zu lassen und einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. Das Bestreben einiger Versicherer, Kfz-Betriebe zu sogenannten Vertrauenswerkstätten oder Partnerwerkstätten zu machen, führt im Ergebnis dazu, dass diese Kfz-Betriebe sich verpflichtet fühlen oder vertraglich verpflichtet werden, aktiv Einfluss auf die Abwicklung des Unfallschadens zu nehmen. Betriebe werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Kfz-Sachverständige nicht hinzugezogen werden, dass Anwälte nicht beauftragt werden, dass die Ermittlung der Wertminderung in die Belange des Versicherers fällt oder dass der Reparaturweg mit dem gegnerischen Versicherer statt mit dem eigenen Kunden abgestimmt wird. Mit dem Versprechen, künftig geschädigte Autofahrer bewusst in Partnerwerkstätten zu lenken, suggerieren einige Versicherer, dass sie in der Lage seien, bestimmten Betrieben eine höhere Auslastung zu verschaffen und erwarten im Gegenzug deutliche Reduzierungen bei Stundenverrechnungssätzen, UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten etc. sowie die Ausschaltung von Anwälten und Sachverständigen.
Ein geschädigter Autofahrer ist gut beraten, sich auf eine Schadensteuerung durch den Versicherer nicht einzulassen. Nach einem unverschuldetem Unfall sollte er von seinem Recht, auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners, Rechtsanwalt und Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, Gebrauch machen. Beweissicherung, Schmerzensgeld, Wertminderung, Restwert, korrekte Reparaturkosten, fiktive Abrechnungsmöglichkeit sind nur einige wenige Punkte, die man nicht allein dem Unfallverursacher überlassen darf. Auch die Automobilclubs ADAC und AvD warnen daher vor dem sogenannten Schadenmanagement der Versicherer. Nutzen Sie Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall! Die Erfahrungen der BVSK-Sachverständigen, die jährlich nahezu 1 Millionen Schadengutachten erstellen zeigen, dass vor allen Dingen die Autofahrer, die nach einem unverschuldeten Unfall ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch nehmen, sicher sein können, 100% des ihnen zustehenden Schadenersatzes zu erhalten.
Verzichten Sie nicht auf "Ihren" Sachverständigen
Bagatellschaden
Vorsicht vor "falschen" Partnerschaften
Keine
Angst bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen
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